Veply Solution GmbH
Januar 16, 2025

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Mietwagenunternehmen keine pauschale Selbstbeteiligung von 500 Euro pro Schadensfall verlangen dürfen, wenn der Mieter den Schaden nicht verschuldet hat. Im verhandelten Fall wurde ein Steinschlagschaden am Mietfahrzeug festgestellt, für den der Mieter nicht verantwortlich war. Dennoch belastete die Autovermietung die Kreditkarte des Kunden mit 500 Euro. Das Gericht urteilte, dass solche Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind, wenn sie den Mieter unangemessen benachteiligen. Dieses Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher und setzt klare Grenzen für die Gestaltung von Mietverträgen. 

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